Im Name der Demokratie erhebliche Grundrechtseingriffe gesetzlich verankern, um die Wehrhaftigkeit des Rechtstaates zu beweisen – so ungefähr lassen sich, salopp formuliert, die Begleiterscheinungen der ersten von zwei geplanten Novellen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zusammenfassen. Über den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ haben die Bundestagsabgeordneten heute morgen in einer Aussprache debattiert.
Im Vorfeld hatte es von vielen Seiten grundlegende Kritik an dem Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegeben, unter anderem aus der Opposition, von Nichtregierungsorganisationen wie HateAid und zuletzt vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Kelber berät und kontrolliert öffentliche Stellen des Bundes in Sachen Datenschutz, deshalb hatte seine kritische Einschätzung besonderes Gewicht, zumindest auf dem Papier – und er scheint einige Regierungspolitiker:innen in manchen Punkten erreicht zu haben.
Geld für die richtigen NGOs hilft …
In einer Sache waren sich wirklich alle Redner:innen der demokratischen Fraktionen im Bundestag einig: Deutschland hat ein Problem mit dem Rechtsextremismus – dem „Gift für die Gesellschaft“ (Ute Vogt, SPD) – und es liege in der Verantwortung der Regierung, etwas gegen die weitere Verbreitung dieses Gedankenguts zu unternehmen.
Viele der Abgeordneten erinnerten an den rechten Terroranschlag in Hanau und an den Mord am Kasseler Oberbürgermeister Walter Lübcke. „Gemeinsam“ und „entschlossen“ wolle man mit diesem „wirklich hervorragenden Gesetzentwurf“ (Georg Eisenreich, CSU) dem rechten Terror begegnen. Uli Grötsch von der SPD sprach gar von einem „Null-Toleranz-Gesetz gegenüber Rechtsextremismus“.
Petra Pau von der Linksfraktion und Renate Künast von den Grünen allerdings warfen dem Entwurf schwere Mängel vor. Künast will stattdessen ein „Demokratieförderungsgesetz“. Damit sollten etwa Nichtregierungsorganisationen finanziell abgesichert werden, deren Alltag es sei, gegen Rechts aktiv zu sein.
… Meldepflichten für Plattformbetreibende helfen nicht
Von der Grünen-Politikerin, die sich leidlich gut mit Hass im Netz auskennt, kam auch die erste konkrete Kritik an der Meldepflicht, also der Regelung, dass Plattformbetreibende mutmaßlich strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Es sei richtig, dass eine zentrale, staatliche Stelle Lagebilder und Analysen erstelle, um zu bestimmen, wo sich das Zentrum des Rechtsextremismus befinde. Aber:
Falsch ist, dass sämtliche Daten, inklusive der Passwörter, übermittelt werden dürfen. Wir brauchen eine Klarstellung: Was sind Bestandsdaten? […] Wir brauchen eindeutige Löschungspflichten [der übermittelten und gespeicherten Daten beim BKA]. Wir müssen Rechtsextremismus mit allen Mitteln bekämpfen, wir müssen die Opfer stärken – aber wir müssen die Bürgerrechte erhalten.“
Unzureichende Begriffsklärungen im Entwurf gestand etwa der CDU-Politiker Ingmar Jung ein. Zum Beispiel beim Strafbestand des „Billigens“ fehle im Klarheit: „Reicht ein Like oder muss ich dazu noch mehr tun?“ Aber man könne ja über alles reden. Darüber hinaus klagte Jung jedoch über die Kritiker:innen des Entwurfs, die „unter dem Stichwort ‚Das wird man ja wohl noch sagen dürfen’ “ undifferenzierte Vorwürfe äußern würden wie „ ‚Ihr wollt doch Zensur’ “.
Schipanski will Meldepflicht „kritisch durchleuchten“
Einen „Sicherheitsdialog“ mit von Rechtsextremismus besonders bedrohten Menschen wie Jüd:innen und Muslim:innen fordert Konstantin Kuhle von der FDP-Fraktion. Zwar ohne zu konkretisieren, was er damit genau meint, fiel Kuhle aber als einer von wenigen Redner:innen auf, die explizit die konkrete Gefährdung marginalisierter Gruppen ansprachen. Die meisten Abgeordneten betonten vor allem die besondere Schutzbedürftigkeit von Kommunalpolitiker:innen.
Deren Sicherheit sieht Kuhle durch die geplanten Melde- und Passwortherausgabepflichten aber nicht gewährleistet und führte ähnliche Argumente gegen die Novelle auf, die auch Kelber benennt:
Es hätte rein gar nichts gebracht, bei einem Täter, der dem Verfassungsschutz nicht bekannt war – bei einem Täter wie in Hanau – eine Quellen-TKÜ oder eine Online-Durchsuchung zu haben. Das hier [die Zunahme rechtsextremer Straftaten, Anm. d. Redaktion] darf nicht genutzt werden, jetzt hier im Schnellverfahren die Bürgerrechte einzuschränken.
Als letzter Redner war Tankred Schipanski von der CDU an der Reihe. Der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion sprach genau diese Grundrechtseingriffe an, die der Entwurf birgt. Die Meldepflicht müsse man im weiteren Verfahren „kritisch durchleuchten“, sagte er. Den Vorschlag des „Quick Freeze-Verfahrens“ von Kelber fand er gut.
Demnach sollten Plattformbetreibende erst einmal nur den Inhalt eines strafbaren Beitrags weiterleiten und die weiteren Daten wie IP-Adresse und Portnummer nur, wenn sich ein Anfangsverdacht erhärten sollte. Diese Daten würden quasi bei den Betreibenden „eingefroren“, aber nicht umgehend an das BKA übermittelt.
Auch die Löschpflichten auf Seiten des BKA müssten klarer formuliert werden, und „der schwere Grundrechtseingriff“ durch die Passwortherausgabe stehen laut Schipanski jetzt wieder auf dem Prüfstand.
